Was sind Spesen?
Jeder Fahrer, der sich auf einer mehrtägigen Dienstfahrt befindet, ist auf Essen von Raststätten angewiesen, wenn man seine Speisen und Getränke nicht von zu Hause mitnimmt. Diese extra anfallenden Kosten werden dem Fahrer anhand von Pauschalbeträgen den sogenannten Spesen erstattet. Das bedeutet, der Fahrer bekommt einen Pauschalbetrag für seine Verpflegung. Spesen sind steuerfreie Beträge, die dem Fahrer zur freien Verfügung stehen.
Ist ein Unternehmen zum zahlen der Spesen verpflichtet?
Nein, das Unternehmen ist nicht dazu verpflichtet, dem Fahrer seine Spesen auszuzahlen. Wenn der Fahrer keine Spesen vom Unternehmen bezahlt bekommt, kann er diese bei seiner jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Wichtig hierbei zu beachten ist, dass dem Fahrer ein jährlicher Freibetrag von 1.000€ zusteht.
Wann bekommt der Berufskraftfahrer Spesen bezahlt?
Wenn ein Berufskraftfahrer mehrere Tage auf Dienstreise ist, hat er einen Anspruch auf Spesen. Das bedeutet im Einzelfall, wenn der Fahrer länger als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, bekommt er einer Verpflegungspauschale von 14€. Diese Pauschale gilt auch für die An-und Abreisetage.
Sollte der LKW-Fahrer einen kompletten Tag, also 24 Stunden, unterwegs sein, bekommt er einen Ausgleich von 28€. Zusätzlich steht Berufskraftfahrern eine Übernachtungspauschale zu. Diese Pauschale bekommen Fahrer für jeden Kalendertag, an dem sie auch die Verpflegungspauschale erhalten. Der Betrag für die Übernachtungspauschale wurde 2020 auf 8€ erhoben. Die Pauschale gilt auch für den An- und Abreisetag.
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Wie kann ich meine Spesen in der Einkommenserklärung geltend machen?
2020 wurde die Steuererklärung für die Berufskraftfahrer erleichtert. Zuvor mussten Fahrer bei Übernachtungen in ihrem LKW die Dusch-, Toiletten- und Parkplatzkosten noch separat nachweisen, das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Die Verpflegungspauschale muss in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden, diese fällt dann in den Bereich der Spesenabrechnung. Hierbei muss beachtet werden, dass wirklich nur Kosten geltend gemacht werden können, bei denen es sich um tatsächliche Spesen handelt. Kosten für ein Mittagessen können nicht abgesetzt werden. Sollte der Arbeitgeber im Vorfeld schon die Reisekosten vollständig erstatten haben, können diese Kosten nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Werden Spesen steuerfrei ausgezahlt?
Wenn der Arbeitgeber die Spesen direkt an den Fahrer auszahlt, muss dieser diese nicht in der Einkommenserklärung angeben. Wenn die Spesen in der Gehaltsabrechnung aufgeführt werden, müssen diese als steuerfrei gekennzeichnet werden, dann fallen darauf auch keine Steuern an.
Quellen:
www.trucker.de
www.speditionsexperten.de
www.vlh.de
www.verkehrsrunschau.de