1.000 € steuerfrei: Wie nutzen Gastronomen die Entlastungsprämie zur Mitarbeiterbindung?
Die Bundesregierung unter Kanzler Merz hat den Weg frei gemacht: Um die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu stärken, können Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Für die Gastronomie, die besonders unter dem Personalmangel leidet, ist dies das wichtigste Instrument des Jahres.
Doch wie stellen Sie sicher, dass die Auszahlung bei der nächsten Prüfung nicht beanstandet wird?
Was sind die Voraussetzungen für die steuerfreie Auszahlung?
Damit die 1.000 Euro wirklich brutto für netto beim Mitarbeiter ankommen, müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Zusätzlichkeitsprinzip: Die Prämie muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bereits vereinbartem Gehalt oder Weihnachtsgeld in die Prämie ist unzulässig.
- Zweckbestimmung: Im Lohnkonto muss klar dokumentiert sein, dass es sich um eine Leistung zur Abmilderung der Inflation (gemäß dem Koalitionsbeschluss 2026) handelt.
Kann die Prämie auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden?
Ja, das bietet für Gastronomen eine große Chance zur langfristigen Bindung. Sie müssen die 1.000 Euro nicht auf einmal überweisen:
- Splitting: Sie können beispielsweise monatlich 83,33 € als „Inflations-Bonus“ auf die Abrechnung setzen.
- Vorteil: Der Mitarbeiter sieht jeden Monat ein höheres Netto-Gehalt, was die Zufriedenheit steigert und das Risiko einer Kündigung minimiert.
Warum ist die Prämie 2026 Ihr stärkstes Recruiting-Tool?
In einer Branche, in der der Mindestlohn aktuell bei 13,90 € liegt und die Gehaltswünsche im Schnitt bei 3.352 € liegen, machen 1.000 Euro steuerfrei den entscheidenden Unterschied.
- Matching-Score erhöhen: Wenn Sie über ein Netzwerk wie JobMatch eine Stelle besetzen, sollten Sie die Prämie bereits im Inserat erwähnen.
- Employer Branding: Betriebe, die ihre Mitarbeiter proaktiv unterstützen, genießen einen Ruf als „Top-Arbeitgeber“, was die Anzahl der Bewerbungen massiv erhöht.
Bleibt die Prämie trotz der Krankenkassenreform abgabenfrei?
Ja. Die Spitzen der Koalition haben zwar die Krankenkassenreform gebilligt, um die Beiträge stabil zu halten, doch die Entlastungsprämie ist explizit von den Sozialabgaben befreit. Das bedeutet: 1.000 Euro kosten Sie als Arbeitgeber auch nur 1.000 Euro – es fallen keine Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung an.
Fazit: Wie sichern Sie sich jetzt den steuerlichen Vorteil?
Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Die Kombination aus der aktuellen Senkung der Mineralölsteuer um 17 Cent (was Ihre Wareneinkaufskosten indirekt senkt) und der steuerfreien Prämie bietet Ihnen jetzt den nötigen Spielraum, um Ihr Team zu stabilisieren.
Unternehmen berichten, dass die frühzeitige Kommunikation dieser Benefits im Matching-Profil zu einer deutlich höheren Bindung führt.
Loggen Sie sich jetzt in Ihr Dashboard ein und aktualisieren Sie Ihre Benefits – zeigen Sie potenziellen Bewerbern, dass Sie die 1.000 € Entlastungsprämie anbieten!
Quellen:
Tagesschau
Einkommensteuergesetz (EStG) & Corona-Nachfolge-Regelungen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)