Alle Infos zum LKW-Führerschein
Welche Führerscheine für Kraftwagenfahrer gibt es? Und welchen Führerschein braucht man als LKW-Fahrer?
Bei diesen Fragen kommt es darauf an, welche Kraftfahrzeuge und welche Lasten gefahren werden sollen.
C1 - Wird benötigt um Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen zu bewegen.
C1E – Diese Erweiterung der Klasse C1 berechtigt die Kombination** **aus LKW und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm. Die Kraftfahrzeugkombination darf jedoch das Gesamtgewicht von maximal zwölf Tonnen nicht übersteigen.
C – Führerscheinklasse C erlaubt das Fahren von Sattelkraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Im Vergleich zur Klasse C1 gibt es keine Grenzen nach oben, wieviel das Kraftfahrzeug maximal wiegen darf.
CE – Die Erweiterung der Klasse C erlaubt die Kombination aus einem Sattelfahrzeug von über 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm.
D - Die Führerscheinklasse D berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung von mehr als 16 Personen. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu maximal 750 Kilogramm darf gezogen werden.
Voraussetzungen für den LKW-Führerschein
Um einen LKW-Führerschein erwerben zu können, muss bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden sein. Für den Führerschein der Klasse C1 ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich und für den Führerschein der Klasse C ein Alter von 21 Jahren. Wenn man die Fahrerlaubnis der Klasse C im Rahmen einer Ausbildung anstrebt, kann dieser auch bereits mit 18 Jahren erworben werden.
Zusätzlich zu den bereits genannten Voraussetzungen, ist eine gesundheitliche Untersuchung notwendig um festzustellen, ob man als Berufskraftfahrer zugelassen werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung der körperlichen Eignung und eine Untersuchung des Sehvermögens. Weitere Informationen zu der gesundheitlichen Untersuchung für Berufskraftfahrer finden Sie unter folgendem Link.
Kosten für den LKW-Führerschein
Die Kosten für den Führerschein als Berufskraftfahrer setzen sich aus den gleichen Bestandteilen, wie ein Führerschein der Klasse B, zusammen. Dazu zählen die Anmeldung bei der Fahrschule, der Theorie-Unterricht und die zu leistenden und auch zusätzlichen Fahrstunden. Genau wie beim PKW-Führerschein, kann man also nicht pauschal sagen, was der Führerschein am Ende kostet. Eine Person braucht weniger Fahrstunden und besteht alles beim ersten Mal und eine andere Person braucht einige extra Einheiten.
Für den LKW-Führerschein gibt es aber bestimmte Pflichtstunden, die für alle gleich sind.
Folgende Theoriestunden sind dabei verpflichtend:
Klasse C1 und C:
- Grundstoff: 6 Stunden je 45 Minuten
- Zusatzstoff: 10 Doppelstunden je 45 Minuten
Klasse C1E und CE:
- Grundstoff: 6 Stunden je 45 Minuten
- Zusatzstoff: 4 Doppelstunden je 45 Minuten
Die verpflichteten Fahrstunden belaufen sich auf bis zu 8 Stunden auf Überlandstrecke, 3 Stunden auf der Autobahn und 3 Stunden bei Nacht.
Ob zusätzliche Stunden zur Übung genommen werden müssen, wird von der Fahrschule, je nach Schüler individuell entschieden. Die Kosten für die Fahrstunden hängen von der entsprechenden Fahrschule ab.
Die theoretische Prüfung für den Berufskraftfahrer und die beschleunigte Grundqualifikation seit dem 01.03.2019
Neben der Praxis gehört die Theorie natürlich auch zu jedem Führerschein dazu.
Je nachdem, ob man später im Güterverkehr oder im Personenverkehr fahren möchte, sieht die Prüfung dementsprechend anders aus. Mit der neuen Prüfungsordnung zur beschleunigten Grundqualifikation vom 01.03.19 wurden Multiple Choice Fragen eingeführt und der Anteil von offenen Fragen von 50% auf 30% reduziert. Dies macht die Auswertung einfacher, schneller und genauer. Auf diese Weise können 70% der Fragen eindeutig beantwortet werden.
Wie solch eine Prüfung aussehen kann, haben wir hier die Musterprüfungen von der IHK zum Download.
- Grundqualifikation Güterkraftverkehr
- Grundqualifikation Personenverkehr
- Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
- Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr
Wie lange ist der LKW-Führerschein gültig?
In der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird im §23 genau festgehalten, wie die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis aussieht.
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
- Klassen C, CE: für fünf Jahre,
- Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
Dies bedeutet, dass alle Inhaber dieser Führerscheine, die Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern müssen.
Für diese Verlängerung wird eine neue Gesundheitsuntersuchung und ein neues Passbild benötigt, da ein neuer Führerschein ausgestellt wird. Betroffene Kraftwagenfahrer sollten sich bereits rechtzeitig einige Monate vorher die entsprechenden Termine beim Arzt und den zuständigen Behörden besorgen. Dann entstehen keine zeitlichen Lücken, die sich unter Umständen negativ auf die Jobausübung auswirken könnten.
Wie werde ich LKW-Fahrer?
Um Berufskraftfahrer zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von der Ausbildung bis hin zur Umschulung. Wie das genau aussehen kann und was beachtet werden sollte, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema unter folgendem Link.
Ich möchte LKW-Fahrer werden - wohin kann ich mich wenden?
Wer sich dazu entscheidet Berufskraftfahrer zu werden, findet bei der zuständigen IHK Ansprechpartner und weiterführende Informationen.
Ebenfalls eine gute Anlaufstelle ist das Bundesamt für Güterverkehr. Unter folgendem Link findet man die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Weitere Informationen und interessante Themen finden Sie in unserem News-Bereich.
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Quellen:
https://www.hannover.ihk.de
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html
https://www.dekra.de/de/eignungsuntersuchungen-fuer-berufskraftfahrer/
Quelle Bild: https://pixabay.com